GEMA vs Youtube: 1 zu 0
06/04/2012

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Ohnehin steht es um die GEMA derzeit nicht sonderlich gut. Eine neue Richtlinie zur Besteuerung von Konzerten und Diskotheken könnte das Aus für viele kleinere Clubs bedeuten. Kaum ein Video auf YouTube lässt sich noch anschauen: „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die entsprechenden Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“ Kommt Ihnen das bekannt vor?
Im Rechtsstreit drehte sich alles darum, dass manche Videos Musik enthalten, die die Rechte von GEMA-Mitgliedern verletzen. Konkret ging es um sieben Lieder von Komponisten und Textautoren. YouTube und seine Verteidiger argumentierten so, dass das Video-Portal lediglich eine Plattform sei und damit nie Täter oder Urheberrechtsverletzer, sondern eben die Personen, die die entsprechenden Videos hochladen. Dennoch hat das Gericht die Vorgaben von der Überprüfung von Videos sehr scharf gesetzt – und nur YouTube hat sich darum zu kümmern! Künftig muss der Konzern also alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, damit keine Videos mehr mit GEMA-Material auf der Seite landen. Sonst muss der Konzern Strafen bezahlen.
Bei 60 Stunden neuem Videomaterial, das pro Minute auf YouTube landet, kann man sich ausmalen, wie viel Aufwand die Vorab-Überprüfung jedes Clips bedeutet – und wie viele Kosten dadurch entstehen, die das Portal erst einmal durch Werbung ausgleichen muss. Bei all den Absurditäten um die GEMA sollte man sich vielleicht einmal lieber fragen, ob die deutsche Behörde wirklich im 21. Jahrhundert angekommen und für neue Umgangsformen mit Unterhaltungsmedien bereit ist, als mit ACTA und harschen GEMA-Richtlinien einzig obsolete wirtschaftliche Interessen durchzudrücken.







